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Wenn ein Unfall passiert, was tun? |
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Wichtige
Angaben die Sie notieren sollten wenn Sie unverschuldet in Bagatellschäden können von den Beteiligten
selbst geregelt werden. Bei unklarer Situation sollte jedoch auch in diesem
Fall die Polizei gerufen werden. Bei Personenschäden ist unbedingt die
Polizei zu rufen.
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Sichern Sie Beweismittel: | Wichtig: | ||||||||||
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Fotografieren
Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Anordnung der beteiligten Fahrzeuge
nach dem Unfall. Eine im Handschuhfach aufbewahrte billige Kamera, wenn
möglich mit Blitzlicht, kann hier gute Dienste leisten.
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Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt. |
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| Bestehen Sie auf Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden. | ||||||||||||
| Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachter ein. | ||||||||||||
| Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt. | ||||||||||||
| Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. | ||||||||||||
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