Wenn ein Unfall passiert, was tun?

Wichtige Angaben die Sie notieren sollten wenn Sie unverschuldet in
einen Unfall verwickelt werden:

  • amtliches Kennzeichen
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Name und Dienststelle des ermittelnden Polizeibeamten des Unfalls

Bagatellschäden können von den Beteiligten selbst geregelt werden. Bei unklarer Situation sollte jedoch auch in diesem Fall die Polizei gerufen werden. Bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

Sichern Sie Beweismittel: Wichtig:
 

Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Anordnung der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall. Eine im Handschuhfach aufbewahrte billige Kamera, wenn möglich mit Blitzlicht, kann hier gute Dienste leisten.

  • Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte etc.
  • Fügen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an
  • Notieren Sie sich Name und Anschrift von Zeugen die den Unfall beobachtet haben

Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger  beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden,  sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Bestehen Sie auf Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen  qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachter ein.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
 
Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.